DEUTSCHE STIFTUNG
VERFASSUNG
AKTIVE MITGLIEDSCHAFT
  1. Die aktive Mitgliedschaft untergliedert sich in:

    1. die programmbezogene Mitgliedschaft

    2. die projektbezogene Mitgliedschaft.

  2. Programmbezogenes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die mit der Teilnahme an den Programmen der DEUTSCHEN STIFTUNG begonnen hat.

  3. Projektbezogenes Mitglied kann jedes programmbezogene Mitglied werden, welches im Rahmen des Gesamtprogramms der DEUTSCHEN STIFTUNG an der Durchführung eines oder mehrerer Projekte beteiligt ist.